Wahlwerbung (4)
Ist es zulässig, dass ein Wahlvorschlagsträger in einem Flyer mit einem auf die Partei zugeschnittenen Stimmzettel Wahlberechtigte auffordert, diesen am Wahltag mit in das Wahllokal zu nehmen? Müssen Wahlvorstände diese Wahlwerbung am Eingang zum Wahllokal zurückweisen?
Nach Art. 20 Abs. 1 GLKrWG ist während der Abstimmungszeit in und an dem Gebäude, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, jede Beeinflussung durch Wort, Ton, Schrift etc. verboten. Die in der Frage beschriebene Wahlwerbung dürfte folglich nicht offen in den Abstimmungsraum genommen werden. Das Verhalten des Wahlvorschlagsträgers im Vorfeld dürfte von Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sein.
Wir empfehlen, die Rechtsaufsichtsbehörde zu beteiligen.