Berufung in den (Brief-)Wahlvorstand (9)
Der amtierende 1. Bürgermeister tritt zur Bürgermeisterwahl nicht mehr an. Als Gemeindewahlleiter wurde jedoch ein Bedienster berufen, da der amtierende 1. Bürgermeister als Wahlvorsteher in einem Stimmbezirk vorgesehen war. Wider erwarten hat dieser jedoch nun eine Aufstellungsversammlung geleitet. Kann er trotzdem das Amt als Wahlvorsteher ausüben? Nach meiner Meinung dürfte wahlrechtlich keine Beschränkung vorliegen! Da die Berufung der Wahlvorstände eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung ist und falls der 1. Bürgermeister darauf besteht, könnte ich sowieso keinen Einfluss darauf nehmen. Ich möchte nur den Bürgermeister vorab informieren, wie dies wahlrechtlich zu werten ist.
Die Leitung einer Aufstellungsversammlung stellt wahlrechtlich keinen Hinderungsgrund für die Berufung in den (Brief-)Wahlvorstand dar.
Nur ergänzend merken wir an: Die Tatsache, dass die Berufung der (Brief-)Wahlvorstandsmitglieder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fällt, macht die Einhaltung von wahlrechtlichen Bestimmungen nicht obsolet.