Sie sind hier: Startseite Wahlwissen kompakt. Wahlvorstand Berufung in den (Brief-) Wahlvorstand (2)
Artikelaktionen

Berufung in den (Brief-) Wahlvorstand (2)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 24.07.2007 10:29

Leiter einer Aufstellungsversammlung, Beauftragte eines Wahlvorschlags und deren Stellvertretung dürfen nicht Mitglied im Wahlausschuss sein. Ist es möglich, sie in einen (Brief-)Wahlvorstand zu berufen?

Ja, das ist rechtlich zulässig. Aus Sicht der Praxis sollte möglichst auf den politischen Porporz innerhalb eines (Brief-)Wahlvorstands geachtet werden.


pfeil  zurück zur Übersicht


Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System