Berufung in den (Brief-) Wahlvorstand (5)
Ist die Einteilung und Berufung des Wahlvorstands, des Briefwahlvorstands eine Aufgabe des ersten Bürgermeisters einer Gemeinde oder des bereits berufenen Wahlleiters der Gemeinde?
Die Gewinnung und auch die Berufung der (Brief-)Wahlvorstände ist als laufende Angelegenheit im Rahmen der Wahlvorbereitungen Aufgabe des ersten Bürgermeisters, der sie natürlich an die Gemeindeverwaltung delegiert. Auch die Unterrichtung der (Brief-)Wahlvorstandsmitglieder über ihre Aufgaben ist Sache der Verwaltung.