Amtsantrittshindernis - Inkompatibilität (2)
Eine gemeindliche Kindergärtnerin (Angestellte, keine Kindergartenleiterin) möchte in einen Wahlvorschlag aufgenommen werden. Fällt die Wahlbewerberin als Angestellte in einem gemeindlichen Kindergarten auch unter Art. 31 Abs. 3 GO, wonach hauptberufliche Angestellte einer Gemeinde nicht zugleich im Gemeinderat sein dürfen ?
Ja, soweit sie zwar nicht leitend, jedoch hauptberuflich (und damit mehr als die Hälfte der Arbeitszeit einer Vollbeschäftigten) tätig ist, kann sie nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören.