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Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (2)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 12.11.2007 11:17

Ein Gemeindebürger will erstmals für den Gemeinderat kandidieren. Er wird seinen Lebensmittelpunkt ab Dezember 2007 bis April 2008 nach Kanada (eigenes Haus und Arbeitsstelle) verlegen. Er ist jedoch seit 2002 ununterbrochen in der Gemeinde mit alleiniger Wohnung gemeldet. Am Wahltag 2.3.2008 wird er sich in Kanada aufhalten. Ab Mai 2008 wird er dann für immer seinen Lebensmittelpunkt in der Gemeinde haben. Ist es möglich, dass er trotzdem für den Gemeinderat kandidieren kann?

Zur abschließenden Beurteilung fehlen konkrete Detailinformationen, z.B.

  • ist die Person verheiratet?
  • wenn ja, wo lebt die Familie?
  • ist der Auslandsaufenthalt ununterbrochen?
  • wird die gemeindliche Wohnung beibehalten?

Wir empfehlen Ihnen, den Sachverhalt exakt zu recherchieren damit Sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls klären können, ob es sich um eine tatsächliche Verlegung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen oder nur um einen kurzen, ausschließlich beruflich bedingten und von vornherein befristeten Auslandsaufenthalt handelt.

Wir raten Ihnen, den Fall mit Ihrer Rechtsaufsicht zu erörtern.



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