Mehrfache Kandidatur (2)
Kann jemand in verschiedenen Gemeinden als berufsmäßiger Bürgermeister kandidieren und im Falle seiner Wahl das Amt in mehreren Gemeinden antreten? Wenn er sich für eine Gemeinde entscheiden müsste, hätte das wohl zur Folge, dass in der anderen Gemeinde neu gewählt werden müsste?
Völlig unabhängig von politischen Realitäten spricht aus unserer Sicht der Wortlaut des Art. 25 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG gegen eine mehrfache Kandidatur, auch wenn es sich in Ihrem Beispiel um verschiedene Gemeinden handelt. Sollten Sie tatsächlich eine entsprechende Anfrage vorliegen haben, raten wir Ihnen, die Rechtsaufsicht zu beteiligen.