Sechsmonatiger Aufenthalt mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen
Ein Bürger möchte für den Gemeinderat kandidieren. Hierzu ist Voraussetzung, dass er mindestens sechs Monate seinen Aufenthalt im Wahlkreis hat. Der Bürger ist seit 22.10.2007 mit Hauptwohnung in der betreffenden Gemeinde gemeldet. War aber in der Zeit vom 01.11.2005 bis 22.10.2007 in der betreffenden Gemeinde bereits mit Nebenwohnung gemeldet. Ist danach der sechs monatige Aufenthalt gewährleistet und ist dadurch die Wählbarkeit gewährleistet?
Zur abschließenden Beurteilung fehlen konkrete Detailinformationen, wie z.B.
- ist die Person verheiratet?
- wenn ja, wo lebt die Familie bzw. wo lebte sie vor dem 22.10.2007?
Wir empfehlen Ihnen, den Sachverhalt exakt zu recherchieren, damit Sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls klären können, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befand bzw. befindet.