Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (3)
1. Ein Bewerber ist seit Jahren mit Nebenwohnung gemeldet. Kann er sich noch mit Hauptwohnung melden? 2. Ein Bewerber ist "getrennt lebend" und hält sich nicht mehr unter der angegebenen Anschrift auf. Muss er aufgefordert werden, sich zu melden?
Zum Gemeinderat wählbar ist, wer sich am Wahltag seit mindestens sechs Monaten (= 02.09.2007) mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält. Im vorliegenden Fall scheinen Anhaltspunkte vorzuliegen, die eine Wählbarkeit insoweit in Frage stellen. Wir schlagen daher vor, den Sachverhalt durch Befragung der Bewerber unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erfordernisse entsprechend aufzuklären.