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Verlust der Wählbarkeit (2)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 02.01.2008 16:41

Welche Auswirkungen hat es, wenn ein Kandidat nach dem 22.01.08 (Sitzung Wahlausschuss) a) verzieht und nicht mehr vor dem Wahltag zuzieht b) verstirbt?

Für die Gemeinderatswahl siehe Nr. 80.2 GLKrWBek!

Für Bürgermeisterwahl: Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GLKrWO.


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