Kandidatur von Ehegatten
Stimmt es, dass bei der Gemeinderats-/Stadtratswahl beide Ehepartner kandidieren und auch im Gemeinde-bzw. Stadtrat vertreten sein können? Ist das von der Größe der Gemeinde abhängig?
Ja, das ist richtig. Kandidieren durften sie auch
bisher schon gemeinsam. Aber nun wurde auch die Regelung, die bisher nach Art.
31 Abs. 3 GO a.F. in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern galt, aufgehoben (§ 2
Nr. 4b des Gesetzes vom 26.07.2006, GVBl S. 405). Demnach können jetzt
Ehegatten dem Gemeinderat gleichzeitig angehören. Das gilt im übrigen auch für
Eltern, Kinder und Geschwister.