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Kandidatur von Ehegatten (2)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 27.08.2007 15:02

Ist es bei der Zusammensetzung des Gemeinderats bei der bevorstehenden Wahl möglich, dass Ehepartner zusammen im selbigen sein können (früher nicht möglich laut Art. 31 Abs. 3 GO)?

Ja, das ist möglich. Kandidieren durften sie auch bisher schon gemeinsam. Aber nun wurde auch die Regelung, die bisher nach Art. 31 Abs. 3 GO a.F. in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern galt, aufgehoben (§ 2 Nr. 4b des Gesetzes vom 26.07.2006, GVBl S. 405). Demnach können jetzt Ehegatten dem Gemeinderat gleichzeitig angehören. Das gilt im übrigen auch für Eltern, Kinder und Geschwister.


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