Kandidatur von Ehegatten (2)
Ist es bei der Zusammensetzung des Gemeinderats bei der bevorstehenden Wahl möglich, dass Ehepartner zusammen im selbigen sein können (früher nicht möglich laut Art. 31 Abs. 3 GO)?
Ja, das ist möglich. Kandidieren durften sie auch
bisher schon gemeinsam. Aber nun wurde auch die Regelung, die bisher nach Art.
31 Abs. 3 GO a.F. in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern galt, aufgehoben (§ 2
Nr. 4b des Gesetzes vom 26.07.2006, GVBl S. 405). Demnach können jetzt
Ehegatten dem Gemeinderat gleichzeitig angehören. Das gilt im übrigen auch für
Eltern, Kinder und Geschwister.