Antrag auf Eintragung
Ist für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine bestimmte Form zu beachten?
Nach § 15 Abs. 7 GLKrWO ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde/Stadt zu stellen.
Dabei ist anzugeben:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift in der Gemeinde/Stadt
- Unterschrift (Ausnahme nach § 15 Abs. 8 GLKrWO möglich).
Daneben werden ggf. Unterlagen benötigt, die die Behauptung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen nachweisen (§ 15 Abs. 4 Halbsatz 2 GLKrWO). Weitere Formvorschriften gibt es nicht. Die Vordruckmappe/Vordruck-CD von Jüngling-gbb enthält ein entsprechendes Formular.