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Antrag auf Eintragung

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 01.08.2007 11:09

Ist für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine bestimmte Form zu beachten?

Nach § 15 Abs. 7 GLKrWO ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde/Stadt zu stellen.
Dabei ist anzugeben:

- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift in der Gemeinde/Stadt
- Unterschrift (Ausnahme nach § 15 Abs. 8 GLKrWO möglich).

Daneben werden ggf. Unterlagen benötigt, die die Behauptung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen nachweisen (§ 15 Abs. 4 Halbsatz 2 GLKrWO). Weitere Formvorschriften gibt es nicht. Die Vordruckmappe/Vordruck-CD von Jüngling-gbb enthält ein entsprechendes Formular.


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