Antrag auf Eintragung (2)
Ab wann und bis wann (Zeitraum) ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen?
Anträge auf Eintragung können spätestens bis zum 21. Tag vor dem Wahltag (= 10.02.2008) gestellt werden (§ 15 Abs. 6 Satz 1 GLKrWO). Einen frühesten Zeitpunkt gibt es nicht. In der Praxis werden Antragsfälle aber erst nach Beginn der wahlrechtlich relevanten Dreimonatsfrist eine Rolle spielen.