Sie sind hier: Startseite Wahlwissen kompakt. Wählerverzeichnis Antrag auf Eintragung (2)
Artikelaktionen

Antrag auf Eintragung (2)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 03.08.2007 12:24

Ab wann und bis wann (Zeitraum) ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen?

Anträge auf Eintragung können spätestens bis zum 21. Tag vor dem Wahltag (= 10.02.2008) gestellt werden (§ 15 Abs. 6 Satz 1 GLKrWO). Einen frühesten Zeitpunkt gibt es nicht. In der Praxis werden Antragsfälle aber erst nach Beginn der wahlrechtlich relevanten Dreimonatsfrist eine Rolle spielen.


pfeil  zurück zur Übersicht


Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System