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Antrag auf Eintragung (3)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 01.08.2007 11:29

Muss bei Studenten, die mit Nebenwohnung in ihrer Gemeinde/Stadt gemeldet sind und die die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, der Studienort in Bayern liegen oder kann ein Student mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland auch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis seiner bayerischen Heimatgemeinde beantragen?

Nr. 2.2.3 der GLKrWBek geht grundsätzlich davon aus, dass unverheiratete Studierende den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen am Ort der elterlichen Wohnung (Familienwohnung) haben, es sei denn, es ergäbe sich aus besonderen Umständen etwas anderes. Die Entfernung zum Studienort spielt dabei ebensowenig eine Rolle wie die Häufigkeit, mit der der Studierende in die Familienwohnung zurückkehrt.

 

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