Antrag auf Eintragung (4)
Wenn jemand am 28.02.2008 sich in der Gemeinde wieder anmeldet (Auszug am 01.03.2007), ist er dann von Amts wegen am 28.02.2008 ins Wählerverzeichnis einzutragen und wahlberechtigt?
Abzustellen ist bei früherem Wegzug und jetzigem Zuzug auf das Auszugs- bzw. Einzugsdatum in die Wohnung lt. Meldeschein. Sollte das in Ihrem Beispiel der 01.03.2007 und der 28.02.2008 sein, läge ein Wiederzuzug innerhalb eines Jahres nach Art. 1 Abs. 4 GLKrWG vor.