Namensänderung
Muss das Wählerverzeichnis geändert bzw. berichtigt werden, wenn sich bei einer bereits eingetragenen Person der Name ändert (WBK bereits gedruckt)?
Streng genommen handelt es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die von Amts wegen zu ändern ist. In der Praxis empfehlen wir aber Folgendes: Ist die Karte noch bei Ihnen im Rathaus, können Sie eine Änderung vornehmen und eine berichtigte Karte zusenden. Ist die Karte bereits in der Zustellung, würde eine Änderung mit Zusendung einer berichtigten Karte an den Wähler wohl nur Verwirrung stiften. In diesem Fall sollte man das Ganze so "laufen lassen" und lediglich in der Bemerkungsspalte des Wählerverzeichnisses in etwa ergänzen: "Neuer Name ……". Damit weiß auch der Wahlvorstand ausreichend Bescheid.