Aufnahme ins Wählerverzeichnis
Kann eine Person, die mit Nebenwohnsitz bei uns gemeldet ist, auf Antrag noch ins Wählerverzeichnis eingetragen werden? Die Antragsfrist ist ja bereits abgelaufen. Wird der Antrag dann als Beschwerde umgedeutet und im Anschluss positiv zu bewerten sein?
Offenbar haben Sie die Frage, ob die Person spätestens am 02.12.2007 den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Ihrer Gemeinde/Stadt hatte, bereits geklärt, da ja davon objektiv aufgrund der Meldeverhältnisse (nur Nebenwohnsitz) zunächst nicht ausgegangen werden kann. Da die Person dies Ihnen gegenüber anscheinend dennoch glaubhaft belegen kann, haben Sie sie nun von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufzunehmen. Ein Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist gar nicht erforderlich.
Die von Ihnen erwähnte Antragsfrist gibt es nur im Zusammenhang mit den Landkreiswahlen für den Fall, dass eine Person innerhalb des Landkreises verzieht und in der neuen Wohnsitzgemeinde an den Landkreiswahlen (Landrat, Kreistag) teilnehmen möchte.