Unterschrift Wahlvorstandsmitglied
Wie muss die Situation bezüglich der Unterschriften auf der Niederschrift behandelt werden, wenn ein Stimmbezirk am Sonntag für die Kreistagswahl nicht ganz fertig wird und am Montag ein Wahlvorstandsmitglied nicht mehr mithelfen kann? Muss diese Person schon am Sonntag unterschreiben oder kann ihre Unterschrift am Montag, wenn das Ergebnis festgestellt ist, mit einem entsprechenden Vermerk unterbleiben, da sie ja nur bei einem Teil der Ergebnisermittlung dabei war?
Dieser Fall ist nicht geregelt. Wir empfehlen Ihnen, diesen Sachverhalt ganz pragmatisch zu lösen. Die Unterschrift in der Wahlniederschrift bezieht sich auf den gesamten Ablauf der Abstimmung und der Ergebnisermittlung. Vermerken Sie vorab in der Wahlniederschrift bei dem betroffenen Wahlvorstandsmitglied (z.B. durch eine Fußnote), dass sich die Unterschrift auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Abstimmungshandlung und Teile der Ergebnisermittlung am Sonntag bezieht und lassen Sie es bereits am Sonntag unterschreiben.