Reststimmvergabe über Listenkreuz
Bei der Wahl des Gemeinderates können bei uns 20 Stimmen vergeben werden. Ein Wähler macht ein Listenkreuz für einen bestimmten Wahlvorschlag. Zusätzlich gibt er eine Stimme direkt dem Listenkandidaten 1 DIESES Wahlvorschlags und eine weitere Stimme direkt dem Listenkandidaten 2 DIESES Wahlvorschlags. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die restlichen 18 Stimmen von oben nach unten im Wahlvorschlag verteilt werden. Kandidat 1 erhält durch das Listenkreuz eine weitere Stimme zusätzlich zur Direktstimme, Kandidat 2 genauso, die Kandidaten 3-18 erhalten jeweils eine Stimme insgesamt (durch das Listenkreuz) und die Kandidaten 19 und 20 gehen leer aus. Ist das so korrekt?
Ihre Auffassung ist nicht richtig. Die Reststimmenvergabe erfolgt zwar von oben nach unten. Einfach nominierte Personen, die im Wege der Einzelstimmvergabe bereits 1, 2 oder 3 Stimmen erhalten haben, bleiben dabei unberücksichtigt. Mehrfach nominierte Personen erhalten im Wege der Reststimmenvergabe nur noch dann Stimmen, wenn die Zahl der erhaltenen Einzelstimmen kleiner als die Zahl der Nominierungen ist.