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Veränderte Stimmzettel

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 26.02.2008 15:29

Warum ist es nicht erforderlich in der Wahlniederschrift die Zahl der panaschierten Stimmzettel unter der Ziffer 4.3 zu ermitteln. Es werden nur die Summen der Stimmzettel der unverändert angenommenen Wahlvorschläge und der innerhalb nur eines Wahlvorschlags veränderten Stimmzettel aufgeführt.

Sofern Sie am Wahlsonntag - obwohl rechtlich nicht vorgesehen - hinsichtlich der Gemeinderatswahl eine Zwischenmeldung in Form einer Schnellmeldung von Ihren (Brief-)Wahlvorständen einfordern würden, so könnte man aus der Summenbildung der Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag unverändert angenommen wurde und der Stimmzettel, die nur innerhalb eines Wahlvorschlags verändert gekennzeichnet wurden, zumindest eine gewisse Tendenz ablesen. Die Summe der Stimmzettel, die innerhalb mehrerer Wahlvorschläge verändert gekennzeichnet wurden, hat insoweit keine Aussagekraft.

In kreisangehörigen Gemeinden stellt sich diese Frage in der Regel nicht, da dort noch in der Wahlnacht der Gemeinderat vollständig ausgezählt wird und insoweit dann ja ein vorläufiges Endergebnis vorliegt. Kreisfreie Städte hingegen, die manuell auszählen und die Ergebnisermittlung der Stadtratswahl unterbrechen, lassen zumindest noch eine Zwischenmeldung (wie oben erwähnt) absetzen, um ggf. den Wahlvorschlagsträgern, den Kandidaten oder der Presse zumindest eine kleine "Hochrechnung" zu ermöglichen, bevor am Montag an der Ermittlung des vorläufigen Endergebnisses weitergearbeitet wird.


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