Veränderte Stimmzettel
Warum ist es nicht erforderlich in der Wahlniederschrift die Zahl der panaschierten Stimmzettel unter der Ziffer 4.3 zu ermitteln. Es werden nur die Summen der Stimmzettel der unverändert angenommenen Wahlvorschläge und der innerhalb nur eines Wahlvorschlags veränderten Stimmzettel aufgeführt.
Sofern Sie am
Wahlsonntag - obwohl rechtlich nicht vorgesehen - hinsichtlich der
Gemeinderatswahl eine Zwischenmeldung in Form einer Schnellmeldung von Ihren
(Brief-)Wahlvorständen einfordern würden, so könnte man aus der Summenbildung der Stimmzettel, bei denen ein
Wahlvorschlag unverändert angenommen wurde und der Stimmzettel, die nur
innerhalb eines Wahlvorschlags verändert gekennzeichnet wurden, zumindest eine
gewisse Tendenz ablesen. Die Summe der Stimmzettel, die innerhalb mehrerer
Wahlvorschläge verändert gekennzeichnet wurden, hat insoweit keine
Aussagekraft.
In kreisangehörigen Gemeinden stellt sich diese Frage in der Regel nicht, da dort noch in der Wahlnacht der Gemeinderat vollständig ausgezählt wird und insoweit dann ja ein vorläufiges Endergebnis vorliegt. Kreisfreie Städte hingegen, die manuell auszählen und die Ergebnisermittlung der Stadtratswahl unterbrechen, lassen zumindest noch eine Zwischenmeldung (wie oben erwähnt) absetzen, um ggf. den Wahlvorschlagsträgern, den Kandidaten oder der Presse zumindest eine kleine "Hochrechnung" zu ermöglichen, bevor am Montag an der Ermittlung des vorläufigen Endergebnisses weitergearbeitet wird.