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Einsatz der EDV

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 09.10.2007 14:41

Wir führen bei der Wahlauswertung erstmals das Barcodestift-Leseverfahren ein. Die (Brief-)Wahlvorstände werden jeweils aus sechs oder sieben Personen bestehen. Zur Auswertung der Gemeinderats- und der Kreistagswahl stehen die PC's der einzelnen Sachgebiete im Verwaltungsgebäude zur Verfügung. Die Wahlvorstände kommen alle in das Rathaus, um ihren Stimmbezirk auszuzählen. Wo würden Sie die Mitglieder der (Brief-)Wahlvorstände einstweilen "unterbringen", die für die Auszählung zunächst nicht benötigt werden?

Die Auswertung der Stimmzettel ist grundsätzlich Aufgabe des gesamten (Brief-)Wahlvorstands. Die Festlegung eines Verfahrensablaufs zur Ermittlung des Ergebnisses in der Wahlnacht, bei dem Teile eines (Brief-)Wahlvorstands von vorneherein nicht anwesend sind, halten wir wahlrechtlich für unzulässig, zumal ja jedes (Brief-)Wahlvorstandsmitglied am Ende die Niederschrift unterzeichnet. Damit würde im Einzelfall u.U. trotz Nichtteilnahme ein (ordnungsgemäßer) Ablauf durch Unterschrift sozusagen "blanko" bestätigt. Die Regelung des § 79 Abs. 4 GLKRWO, wonach die (Brief-)Wahlvorsteherin/der (Brief-)Wahlvorsteher oder die Stellvertretung zusammen mit einem weiteren Mitglied des (Brief-)Wahlvorstands die Unterlagen "begleiten" muss, bezieht sich ausschließlich auf den Transport im Rahmen einer Verlegung des Raums und nicht auf die weitere Auswertung.

Zum Einsatz eines EDV-Verfahrens möchten wir Folgendes anmerken:

  • 1. Obwohl GLKrWO und die Muster der Ergebnisniederschriften zur GLKrWBek die Möglichkeit zulassen, bei Einsatz der EDV von einer Stapelbildung abzusehen, halten wir diese dennoch für sinnvoll, da
    a) die unverändert (1. Stapel a) und die leer (4. Stapel d) abgegebenen Stimmzettel dann am Ende wesentlich schneller per Tastatur gesammelt eingegeben werden können;
    b) sowohl die zunächst offensichtlich beschlussmäßig zu behandelnden Stimmzettel wie auch die zunächst nicht offensichtlich beschlussmäßig zu behandelnden - jedoch im Laufe der Erfassung auftretenden - vom "Stapelbildungs-Team" unter Leitung des Wahlvorstehers z.B. mit einem Beschlussaufkleber vorbereitet werden können, was deren notwendige beschlussmäßige Behandlung durch den gesamten (Brief-)Wahlvorstand am Ende und deren manuelle Erfassung deutlich beschleunigt.
  • 2. Das Barcode-Verfahren bietet die Möglichkeit, zwei (oder drei) PC´s je (Brief-)Wahlvorstand einzusetzen. Bei zwei PC´s würde Ihre Aufteilung in Arbeitsgruppen wie folgt aussehen:
    a) Leitung durch die (Brief-)Wahlvorsteherin/den (Brief-)Wahlvorsteher,
    b) "Stapelbildungs-Team" bestehend aus der Schriftführerin und einem weiteren Mitglied (bei insgesamt 6 Mitgliedern könnte die Schriftführerin/der Schriftführer alleine bzw. ggf. mit der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher vorsortieren),
    c) Zwei Arbeitsgruppen zur EDV-Erfassung mit jeweils 2 Mitgliedern.
  • 3. Selbst wenn nur ein PC eingesetzt wird, können die Mitglieder, die zunächst die Stapel gebildet haben und etwaige sonstige Vorarbeiten für eine spätere Beschlussfassung erledigt haben, dann bei der 2-köpfigen Erfassungsgruppe mithelfen. Das kann z.B. in 15-minütigem Wechsel erfolgen. Die Erfahrungen bei den letzten Kommunalwahlen haben nämlich gezeigt, dass sich die Mitglieder, die zunächst nicht an der EDV geschult/beteiligt wurden, nach einer gewissen Zeit als Zuschauer Interesse hatten und auch in der Lage waren, die Erfassung vorzunehmen. Diese Maßnahme würde einer Erschöpfung und damit mangelnden Konzentration zu dieser doch vorgerückten Zeit an einem langen Tag vorbeugen.
  • 4. Wenn Sie letztlich alle Kräfte - wie oben dargestellt - für die Barcode-Erfassung einsetzen wollen, sollten Sie das bei der Bemessung des Erfrischungsgelds durch eine Einheitlichkeit in der Höhe berücksichtigen.
  • 5. Wenn Sie zwei (oder mehr) PC´s je (Brief-)wahlvorstand einsetzen, könnte bei Ihrer zentralen "Rathaus-Lösung" das Zusammenspielen der Ergebnisse je (Brief-)Wahlvorstand am Ende unter Assistenz von besonders geschulten Bediensteten erfolgen.


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