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Stimmvergabe und Streichung

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 18.02.2008 15:05

Auswertung der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl: Wie ist eine Stimmvergabe zu bewerten, wenn für einen Bewerber sowohl eine positive aus auch negative Stimmabgabe erfolgt ist. Im Klartext: Ein Bewerber hat z.B. 3 Stimmen erhalten und zugleich wurde der Name durchgestrichen.

Im Regelfall wird man nicht erkennen können, ob der Wähler zuerst die Streichung oder zuerst die Stimmvergabe vorgenommen hat. Wahrscheinlichkeitsüberlegungen haben dabei nichts zu suchen, auch wenn viel für eine Auslegung in die eine oder andere Richtung sprechen würde. Dann gilt: der Wählerwille ist nicht erkennbar und die Stimmvergabe hinsichtlich dieses Bewerbers ungültig (§ 83 Abs. 2 Nr. 1 GLKrWO).


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