Stimmvergabevermerke
Auf dem Wahlschein macht der Briefwahlvorstand die Stimmabgabevermerke. Wie weiß man ob alle 4 Stimmzettel (Gemeinderat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat) abgegeben wurden? Oder werden, wenn die Wahlberechtigung für alle 4 Wahlen besteht immer 4 Stimmabgabevermerke gemacht. Was hat der Stimmabgabevermerk für weitere Folgen? Muss die Anzahl der Stimmabgabevermerke mit einer anderen Anzahl noch übereinstimmen?
Vorausgesetzt der Wahlschein ist nicht teilweise (für die Gemeindewahlen) für ungültig erklärt, hat der Briefwahlvorstand bei der Zulassung der Wahlbriefe immer davon auszugehen, dass sich alle 4 Stimmzettel im Wahlumschlag befinden. Er kann somit auf dem Wahlschein bedenkenlos alle vier Stimmabgabevermerke mit einem Haken versehen. Liegt eine Beschränkung des Stimmrechts nur für die Landkreiswahlen vor, so setzt er die Stimmabgabevermerke nur bei Landrat und Kreistag - aber auch hier für beide Stimmzettel - ohne zu wissen, ob sich diese tatsächlich darin befinden.
Stellt sich ab 18.00 Uhr bei Öffnen der Briefwahlurne und der Wahlumschläge tatsächlich heraus, dass Stimmzettel fehlen, so ist dies auf dem Wahlumschlag zu vermerken (z.B. "Stimmzettel BGM fehlt") und der Wahlumschlag im weiteren Verlauf wie ein ungültiger (= leer abgegebener) Stimmzettel zu behandeln. Dies gilt entsprechend, wenn mehrere Stimmzettel (z.B. BGM und LR) fehlen.
Im Ergebnis heißt dies, dass aus einem Wahlumschlag immer 4 Stimmzettel (bzw. 2 - s.o.) hervorgehen, selbst wenn einer oder mehrere fehlen. Auf die zuvor gemachten Stimmabgabevermerke auf dem Wahlschein kommt es hierbei überhaupt nicht mehr an.