Wahlwerbung (2)
Eine Partei bzw. Wählergruppe möchte am Tag vor der Wahl noch eine Wahlversammlung abhalten. Ist dies zulässig? Auch das Landratsamt hat mitgeteilt, dass es keine Regelung gibt, die die Abhaltung von Wahlversammlungen am Tag vor der Wahl verbietet. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Eine Wahlversammlung am Tag vor der Wahl und selbst am Wahltag ist unter Einhaltung der sonstigen Bestimmungen (Bannmeile, Versammlungsrecht etc.) wahlrechtlich zulässig.