Einteilung der Stimmbezirke
Bei den Kommunalwahlen 2008 werden sich vielleicht zwei oder drei kleine Stimmbezirke einer Anzahl von ca. 70 Urnenwählern nähern. Auch die Gewinnung von Wahlhelfern gestaltet sich hier ziemlich schwierig. Bei künftigen Wahlen könnte sich die Anzahl der Grenze von 50 nähern. Um künftig der offiziellen "Wegnahme" und der Zuordnung zu einem anderen Stimmbezirk vorzubeugen, soll bereits im Vorfeld auf den Einladungsschreiben für die Wahlhelfer ein Passus vermerkt werden, dass bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Wahlhelfergewinnung und der freiwilligen Bereitstellung von EDV-Geräten (Wahlauszählung) künftig der Stimmbezirk einem anderen zugeordnet wird. Ich als Wahlleiter halte einen solchen Zusatz für äußerst fragwürdig. Da es sich hierbei um ein Politikum handelt, möchte ich Ihre Meinung dazu hören.
Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass ein entsprechender Hinweis in den Berufungsschreiben deplaziert ist. Denn die Frage, ob die betroffenen Stimmbezirke künftig aufgelöst bzw. in andere integriert werden, hängt wahlrechtlich betrachtet nicht von der Bereitschaft der Wahlhelfer und einer möglichen freiwilligen Bereitstellung von EDV-Geräten ab, sondern von einem Unterschreiten der 70er-Grenze des Art. 11 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG i.V.m. Nr. 19.2 GLKrWBek. Eine anderslautende politisch motivierte Entscheidung muss sich wahlrechtlich am Grundsatz des § 13 Abs. 1 GLKrWO messen lassen, wonach die allgemeinen Stimmbezirke nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass die Teilnahme an der Abstimmung möglichst erleichtert wird.