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Wahlurnen aus Wellpappe

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 28.11.2007 11:56

Wir erhielten von einer Firma ein Werbeangebot über Wahlurnen aus stabiler Wellpappe, mit seitlichen Laschen und doppeltem Deckel. Ein Doppelklebeband verschließt und schützt vor Manipulation. Größe: 70x35x35, Einwurfschlitz: 25 x 2. Gemäß § 56 Abs. 2 GLKrWO soll eine Wahlurne u. a. eine innere Höhe von 90 cm haben. Demnach wäre diese Wahlurne zu klein. Lt. Büchner, Kommunalwahlrecht in Bayern, Erl. 1 zu § 56 GLKrWO, ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift angeblich grundsätzlich unschädlich, weil er das Wahlergebnis nicht verdunkeln kann. Können die Wahlurnen aus Wellpappe für die Kommunalwahl 2008 verwendet werden?

Maßgebend ist aus unserer Sicht letztlich, ob die Urnen hinsichtlich ihrer Stabilität, ihrer Größe und vor allem der Sicherheit bzw. dem Schutz vor Manipulationen geeignet sind. Insoweit haben Sie die Entscheidung zu treffen, ob Sie dieses Experiment wagen wollen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne die Urnen je gesehen zu haben, dies schwer beurteilen können. Grundsätzlich regelt der § 56 Abs. 2 GLKrWO die von Ihnen angesprochene innere Höhe. Bedenken Sie bei Verwendung einer kleineren Wahlurne eine ggf. hohe Wahlbeteiligung in Kombination mit einem 10 bis 12 Wahlvorschläge umfassenden Stimmzettel für den Kreistag; da könnten relativ schnell Probleme auftreten.


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