Bekanntmachungen (4)
Wer muss die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten unterzeichnen: der Wahlleiter oder der 1. Bürgermeister?
Bei dieser Bekanntmachung nach Anlage 11 GLKrWBek handelt es sich um eine gemeindliche Bekanntmachung, die somit nicht der Wahlleiter, sondern der nach der Geschäftsverteilung der Gemeinde Zuständige unterschreibt.