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Rücksendung der Wahlbriefe (2)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 03.12.2007 16:10

Was ist bei einer Entgeltvereinbarung mit der Deutschen Post zu beachten? Kann alternativ eine Entgeltvereinbarung mit einem privaten Anbieter abgeschlossen werden? Rechtsgrundlage? Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer solchen Vereinbarung?

Eine Entgeltvereinbarung mit einem Zustellunternehmen dient dazu, für den Briefwähler die entgeltfreie Rücksendung seiner Briefwahlunterlagen sicherzustellen. Wir denken, dass es zum jetzigen Zeitpunkt neben der Deutschen Post AG kein Unternehmen gibt, das flächendeckend eine Infrastruktur besitzt, um bundesweit die Rücksendung abzuwickeln. Aus unserer Sicht kommt daher eine Entgeltvereinbarung derzeit nur mit der Deutschen Post AG in Betracht, die wir jetzt abschließen würden.


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