Zusätzlicher Bürgerentscheid
In unserer Gemeinde wird am Tag der Kommunalwahlen (Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag) noch zusätzlich ein Bürgerentscheid (Bürgerbegehren, Ratsbegehren, Stichfrage) stattfinden. Eine eigene Satzung über den Bürgerentscheid haben wir nicht. Es ist nun folgendes vorgesehen: 1. Es erfolgt keine eigene Benachrichtigung über den Bürgerentscheid und auch kein Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung, lediglich öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag. 2. Wer Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl beantragt und für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl wahlberechtigt ist, erhält den Stimmzettel für den Bürgerentscheid mit dazu, der dann in den Wahlumschlag mit einzulegen ist. 3. Der Wahlschein soll gleichzeitig als Abstimmungsschein für den Bürgerentscheid gelten. Es gibt also keinen eigenen Abstimmungsschein für den Bürgerentscheid 4. Das Merkblatt für die Briefwahl wird so umgestaltet, dass dort ein fünfter Stimmzettel (Farbe wahrscheinlich orange) abgebildet ist. 5. Es gibt für jeden Stimmbezirk nur ein Wählerverzeichnis mit einer fünften Spalte für den Abstimmungsvermerk für den Bürgerentscheid. Ist das so von der Handhabung korrekt oder bestehen hier Bedenken?
Nach Art. 10 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG dürfen am Tag der Kommunalwahlen keine sonstigen Abstimmungen stattfinden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG).
Aus dieser Genehmigung werden sich wohl auch Festlegungen zum Thema "Durchführung der Briefwahl" ergeben. Nach unserer Einschätzung sind zumindest die von Ihnen beschriebenen Verfahrensweisen in Nrn. 3 bis 5 unzulässig.
Wir können uns aber - zugegeben ohne nähere Detailkenntnis - im Hinblick auf Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG schwerlich eine Genehmigung gleichzeitig zu den Kommunalwahlen vorstellen.