Auskunft aus dem Melderegister
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen: Eine Partei will Auskünfte über Anschriften von 1) Jungwählern 2) Erstwählern 3) Rentnern 4) sonstige Gruppen nach Lebensalter. Zu 1 und 2 habe ich keine Bedenken, zu 3 könnte ich mir vorstellen, Personen ab 65 Jahre, zu 4., welche Gruppen sonst noch möglich wären, ist mir nicht bekannt.
In den 6 Monaten vor der Kommunalwahl ist die Datenherausgabe über Gruppen von Wahlberechtigten zulässig, für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Mit diesen sog. Gruppenauskünften wird es den Wahlvorschlagsträgern ermöglicht, mit bestimmten inhaltlichen Aussagen aus ihrem politischen Programm eine ganz bestimmte Zielgruppe zu erreichen. Deshalb sind die unter 1) - 3) genannten Gruppen unproblematisch, wenn man jeweils ihr Lebensalter definiert. Die Aufteilung "sonstige Gruppen nach Lebensalter" würde letztlich dazu führen, dass lückenlos alle Wahlberechtigten abgefragt werden würden. Dies ist nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bedenklich, wurde aber bisher in kleineren Gemeinden als vertretbar akzeptiert (IMS vom 20.05.1986, Az. IC-2135-21/3).