Sie sind hier: Startseite Wahlwissen kompakt. Organisation Wahlwerbung
Artikelaktionen

Wahlwerbung

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 26.07.2007 11:23

Mich würde interessieren, ab welchem Zeitpunkt die Parteien im Ort mit ihrer Wahlwerbung beginnen können.

Ein pauschale Aussage ist dazu nicht möglich. Wir verweisen hierzu auf folgende Quellen:

1. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30.06.1980 (MABl S. 367),

2. IMS vom 25.03.1998 (IC/IIB-3611.15-3);

3. IMS vom 28.05.1998 (IC/IIB-2116.I);

4. IMS vom 27.12.2006 (IC2-2116.1-0);

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die in der zitierten Bekanntmachung genannten Mindestzeiträume je nach Wahl oder Abstimmung nicht mehr anzuwenden sind, sondern die Wahlvorschlagsträger in einem angemessenen Zeitraum von 4 Wochen bis zu 6 Monaten vor dem Wahltag von Beschränkungen zu befreien sind. Bei der Prüfung der Angemessenheit sind insbesondere die örtlichen Verhältnisse im Sinne der oben zitierten IMS zu berücksichtigen.



pfeil  zurück zur Übersicht


Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System