Sie sind hier: Startseite Wahlwissen kompakt. Organisation Wahlart
Artikelaktionen

Wahlart

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 16.01.2008 14:27

Frage zu den Wahlgrundsätzen: Wenn bei der Bürgermeisterwahl nur 1 Wahlvorschlag vorliegt, handelt es sich dann um eine "Unechte Mehrheitswahl"? Wenn mehrere Wahlvorschläge bei der Bgm.-Wahl vorhanden sind, handelt es sich dann um eine Mehrheitswahl oder um eine Verhältniswahl?

Mehrere Wahlvorschläge: Mehrheitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden Personen.

Ein Wahlvorschlag: unechte Mehrheitswahl ohne Bindung an die sich bewerbende Person.
Kein Wahlvorschlag: echte Mehrheitswahl. (Art. 40 GLKrWG und Ziffer 3 der Anlage 10 zur GLKrWO)


pfeil  zurück zur Übersicht


Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System