Wahlart
Frage zu den Wahlgrundsätzen: Wenn bei der Bürgermeisterwahl nur 1 Wahlvorschlag vorliegt, handelt es sich dann um eine "Unechte Mehrheitswahl"? Wenn mehrere Wahlvorschläge bei der Bgm.-Wahl vorhanden sind, handelt es sich dann um eine Mehrheitswahl oder um eine Verhältniswahl?
Mehrere Wahlvorschläge: Mehrheitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden
Personen.
Ein Wahlvorschlag: unechte Mehrheitswahl ohne Bindung an die sich
bewerbende Person.
Kein Wahlvorschlag: echte Mehrheitswahl. (Art. 40 GLKrWG und Ziffer 3
der Anlage 10 zur GLKrWO)