Wahlwerbung (4)
Ist es zulässig, dass eine Partei Wahlwerbung betreibt indem sie einen Flyer verteilt auf dem der von dieser Partei aufgestellte Bürgermeisterkandidat abgedruckt ist und im Anschluss daran eine Bürgerbefragung in Form eines Fragebogens. Den ausgefüllten Fragebogen sollen die Bürger in die in der Gemeinde aufgestellten Befragungsboxen einwerfen oder direkt an den Bgm-Kandidaten senden. Diese Bürgerbefragung ist mit einer Gewinn-Nr. versehen. Die Ziehung der Gewinner findet bei der Wahlversammlung dieser betreffenden Partei statt. Der erste Preis ist eine 4-Tages-Fahrt für 2 Pers. nach Berlin.
Vorausgesetzt es werden mit dieser Aktion keine sonstigen Regelungen verletzt wie z.B. Sondernutzungsbestimmungen, Werbevorbehalte an Briefkästen oder unzulässige Beeinflussung am Wahlsonntag bzw. die sog. Bannmeile, sehen wir hierin keine Probleme.