Feststellung der Einwohnerzahl
Die Zahl der zu wählenden Gemeindräte, sowie die erforderlichen Unterstützungsunterschriften bei neuen Wahlvorschlägen hängt von der Einwohnerzahl ab. Der letzte vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlichte Bevölkerungsstand ist der vom 31.12.2006. Gilt dieser Einwohnerstand, oder erfolgt gem. Art.55 Abs.1 GLKrWG noch rechtzeitig die Veröffentlichung des Standes vom 30.06.2007?
Nach den bisherigen Veröffentlichungszeitpunkten des Einwohnerstands durch das Statistische Landesamt rechnen wir nicht mehr mit einer Veränderung. Amtlich verbindlich ist der Einwohnerstand jedoch erst mit einer Bekanntmachung des Statistischen Landesamts, welcher Statistische Bericht letztlich maßgeblich ist. Für die Kommunalwahlen 2002 erfolgte diese Bekanntmachung am 10.08.2001 (AllMBl S. 316) und schrieb damals den Stand vom 31.12.2000 als maßgeblich fest.