Auftragsvergabe Stimmzettel
Die Auftragsvergabe an eine Druckerei für Stimmzettel sollte grundsätzlich durch öffentliche Ausschreibung erfolgen. Wenn jedoch die Druckerei schon seit Jahren immer die selbe war und deshalb auch eine gewisse Vertrauensbasis aufgebaut wurde, kann man dann aufgrund der vorliegenden Argumente auf eine Ausschreibung verzichten? Diese Druckerei weiß auch worauf es ankommt, darüber hinaus ist sie einfach mit bestimmten Abläufen vertraut.
Nein, wir sind der Auffassung, dass man die freihändige Vergabe von Stimmzetteln in § 3 Nr. 4 der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) nicht einordnen kann. In der Praxis kann aber wohl eine beschränkte Ausschreibung (mit mindestens 3 Unternehmen) nach § 3 Nr. 3 Buchstabe b VOL/A in Betracht kommen.