Kosten für Vordrucke
Besteht für die Gemeinde bei den Kommunalwahlen rechtlich die Möglichkeit, den Parteien bzw. Wählergruppen die jeweiligen Kosten für die beim Verlag bezogenen Bewerberaufstellungsmappen aufzuerlegen oder müssen diese von der Gemeinde selber getragen werden?
Wir sind der Auffassung, dass dafür Kosten nicht
erhoben werden können. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Aushändigung von
Vordrucken von der sachlichen Kostenfreiheit des Art. 3 Abs. 1 Nr. 13
Kostengesetz erfasst ist. Denn letztlich resultiert die Ausgabe von Bewerberformularen
aus dem Wunsch der Gemeinde nach Einheitlichkeit der bei ihr später
eingereichten Vordrucke und stellt somit auch keine Schreibauslage dar, die
"auf besonderen Antrag" verursacht ist wurde (Lfd. Nr. 1.III.0
Tarifstelle 1 des Kostenverzeichnisses).