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Kosten für Vordrucke

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 04.09.2007 15:45

Besteht für die Gemeinde bei den Kommunalwahlen rechtlich die Möglichkeit, den Parteien bzw. Wählergruppen die jeweiligen Kosten für die beim Verlag bezogenen Bewerberaufstellungsmappen aufzuerlegen oder müssen diese von der Gemeinde selber getragen werden?

Wir sind der Auffassung, dass dafür Kosten nicht erhoben werden können. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Aushändigung von Vordrucken von der sachlichen Kostenfreiheit des Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 Kostengesetz erfasst ist. Denn letztlich resultiert die Ausgabe von Bewerberformularen aus dem Wunsch der Gemeinde nach Einheitlichkeit der bei ihr später eingereichten Vordrucke und stellt somit auch keine Schreibauslage dar, die "auf besonderen Antrag" verursacht ist wurde (Lfd. Nr. 1.III.0 Tarifstelle 1 des Kostenverzeichnisses).

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