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Rücksendung von Wahlbriefen

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 17.09.2007 14:59

Nach einer Information des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (2707-04) existiert ein Gutachten, wonach die Beförderung von Wahlbriefen eine ausschreibungspflichtige Dienstleistung werden soll, so dass mit dem Auslaufen der Exlusivlizenz der Deutschen Post AG zum 31.12.2007 die Möglichkeit, den Transport von Wahlbriefen exlusiv über die Deutsche Post AG abzuwickeln, entfallen soll. Kann hier eine praxisbezogene Aussage getroffen werden?

Das von Ihnen angesprochene Gutachten beschäftigt sich mit der Rücksendung der Wahlbriefe bei der Bundestagswahl, deren gesetzliche Grundlagen noch von einer Exklusiv-Stellung der Deutschen Post AG bei der Briefbeförderung bis 50 Gramm ausgehen (§ 36 Abs. 4 Bundeswahlgesetz). Eine gesetzliche Änderung wird es wohl spätestens zur Bundestagswahl 2009 geben.

Kommunalwahlrechtlich gilt folgendes:

  • 1. Die Gemeinde muss dafür sorgen, dass die Rücksendung der Wahlbriefe für den Briefwähler kostenfrei ist (§ 69 Abs. 1 Satz 4 GLKrWO).
  • 2. Der Briefwähler muss seinen Wahlbrief so rechtzeitig einliefern, dass er am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. (§ 69 Abs. 1 Satz 3 GLKrWO).

Da Wahlbriefe bei den Kommunalwahlen - zumindest bei der Hauptwahl - im Regelfall mehr als 50 Gramm wiegen werden, ergibt sich insoweit keine neue Situation. Diese Dienstleistung wäre nämlich bereits jetzt nach Vergaberecht zu beurteilen.

Das Gutachten räumt ein dass die besonderen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beförderung von Wahlbriefen (insbesondere Flächendeckung und fristgerechte Zustellung) wohl derzeit nur die Deutsche Post AG und daneben "höchstens einige wenige Unternehmen erfüllen."

Uns ist allerdings derzeit kein Anbieter bekannt, der eine Infrastruktur besitzt, um bundesweit flächendeckend die Rücksendung der Wahlbriefe abwickeln zu können. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt künftig präsentiert bzw. entwickelt und ob (weiterhin) eine freihändige Vergabe nach VOL möglich ist.

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