Wahlwerbung
Die A-Partei hat angefragt, ob es möglich wäre, ein Banner - als Wahlwerbung - über die gesamte Breite einer verkehrsreichen (Bundes-)Straße zu spannen.
Die Zulässigkeit der Werbung ist in diesem Fall in erster Linie straßenverkehrsrechtlich zu beurteilen. Wir müssen Sie daher an die zuständige Straßenverkehrsbehörde verweisen, prognostizieren Ihnen jedoch bereits jetzt eine abschlägige Entscheidung, da nach unserer Erfahrung Werbemaßnahmen an überörtlichen Straßen im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs (hier: Ablenkung der Verkehrsteilnehmer) restriktiv gehandhabt werden.