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Anwesenheit am Wahltag

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 04.09.2007 16:27

Hat der Gemeindewahlleiter am Wahltag präsent zu sein?

Diese Frage ist nicht audrücklich geregelt. Wir meinen jedoch, dass der Wahlleiter oder sein Stellvertreter anwesend sein muss. In Teilen ist sicherlich auch eine telefonische Erreichbarkeit denkbar, wenn ein zeitnahes Erscheinen im Bedarfsfall sichergestellt ist.

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