Anwesenheit am Wahltag
Hat der Gemeindewahlleiter am Wahltag präsent zu sein?
Diese Frage ist nicht audrücklich geregelt. Wir meinen jedoch, dass der
Wahlleiter oder sein Stellvertreter anwesend sein muss. In Teilen ist
sicherlich auch eine telefonische Erreichbarkeit denkbar, wenn ein zeitnahes
Erscheinen im Bedarfsfall sichergestellt ist.