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Einreichung der Wahlvorschläge (2)

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 03.01.2008 11:39

Wir beabsichtigen am 27. und 28.12.2007 unsere Geschäftsstelle zu schließen. Ist dies schädlich in Bezug auf die Annahmefristen für Wahlvorschläge bzw. für die Eintragungsmöglichkeit in eine ausliegende Unterstützungsliste? Beim Hinweis in der GLKrWBek ist nur das Problem der zusätzlichen Öffnungszeiten außerhalb der allg. Dienststunden angesprochen.

Wir halten diese Vorgehensweise für problematisch, zumal Nr. 42.5 GLKrWBek die allgemeinen Dienststunden als die gesamte Zeit des allgemeinen Dienstbetriebes der Gemeinde definiert. Diese Tage zwischen den Feiertagen gehören ebenso zum allgemeinen Dienstbetrieb. Außerdem würde die Schließung eine Verkürzung der Einreichungs- und Eintragungsfrist bedeuten.


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