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Rubrik: Wahlrecht

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 12.12.2008 08:56
  • Fragen zum Thema "Wahlrecht"

1.

Wenn eine Person am 01.03.2007 aus der Gemeinde weggezogen ist und am 28.02.2008 wieder zuzieht, ist sie dann aufgrund eines Wiederzuzugs innerhalb eines Jahres von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen und damit wahl- bzw. stimmberechtigt? 

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2.

Besteht das Wahlrecht für die Kreistagswahl nach Art. 1 GLKrWG, wenn die tatsächliche Verlegung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen eines Bürgers nach dem 02.12.2007 in unsere kreisangehörige Gemeinde aus einer kreisfreien Stadt erfolgt und kein Wiederzuzug innerhalb eines Jahres vorliegt.

  antwort Antwort

3.

Was passiert wenn ein Wähler nach Abgabe seiner Briefwahlunterlagen stirbt oder innerhalb bzw. außerhalb des Landkreises verzieht?  

  antwort Antwort

     

  

  

  

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