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Barrierefreiheit

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 01.08.2007 12:10

Für die Kommunalwahlen sollen vor dem Druck der Wahlkarten durch einen Softwareanbieter folgende Kriterien gespeichert werden: "nicht behindertengerecht" - "behindertenfreundlich" - "behindertengerecht" Was ist unter "behindertenfreundlich" zu verstehen?

§ 16 Abs. 2 Nr. 4 GLKrWO kennt ebenso wie Anlage 16 zu § 53 GLKrWO und Anlage 11 zu Nr. 42 GLKrWBek ausschließlich den Begriff der "Barrierefreiheit".

Insoweit gibt es bei der von Ihnen geschilderten dreifachen Auswahlmöglichkeit in der Praxis entweder "nicht behindertengerecht" (entspricht nicht barrierefrei) oder "behindertengerecht" (entspricht barrierefrei).

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