Umweltzonen und Feinstaubplaketten
| DISKUSSIONEN UND IRRITATIONEN UM UMWELTZONEN UND FEINSTAUBPLAKETTEN - | |||
|
|||
|
|||
![]() |
Seit der Einführung der “Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ gab und gibt es immer wieder zahlreiche Diskussionen und Irritationen um Umweltzonen und die so genannte „Feinstaubplakette“. Mit dieser Verordnung hat der Gesetzgeber den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, Verkehrsverbotszonen einzurichten, um die Umwelt in Ballungszentren und Verkehrsknotenpunkten zu entlasten und die mit der dortigen Feinstaubbelastung einhergehenden Gesundheitsrisiken zu verringern. Zahlreiche Städte haben daraufhin Umweltzonen erlassen oder haben deren Einrichtung angekündigt. So gibt es bereits in Berlin, Stuttgart, München, Köln und vielen anderen großen Städten Umweltzonen. Um den Fahrzeughaltern die Beschaffung der entsprechenden Plakette, die die Einschränkung des Fahrverbotes in Umweltzonen regelt, möglichst unkompliziert zu gestalten, hat der Gesetzgeber die Berechtigungen zur Ausgabe der Feinstaubplaketten einfach, aber dennoch klar und eindeutig geregelt.
|
||
Neben Zulassungsbehörden oder nach Landesrecht sonst zuständige Stellen dürfen anerkannte AU-Werkstätten, technische Überwachungsvereine und der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks Feinstaubplaketten beziehen. Die Plaketten müssen dabei von der ausgebenden Stelle wertgestellt werden. Dazu schreibt die Verordnung vor, dass die Wertstellung mit einem Stempel, Eindruck oder Siegel der ausgebenden Stellen vorzunehmen ist. Dabei können auch Dokumentenklebesiegel gemäß Verkehrsblatt Heft 4, 1997, Nr. 35 verwendet werden. Die Wertstellung mittels Eindruck und/oder Stempel als preiswerte Alternative zum Klebesiegel entspricht also vollkommen den gesetzlichen Vorschriften. |
|||
Vor dem Hintergrund dieser Vorgaben des Gesetzgebers haben sich verschiedene Anbieter auf dem Markt etabliert. Entgegen vereinzelter Darstellungen in verschiedenen Medien aber ist der Bezug der Plaketten für anerkannte AU-Werkstätten nicht ausschließlich über das TAK-Siegelportal möglich. AU-Werkstätten dürfen sehr wohl unter den verschiedenen Anbietern wählen. Neben dem TAK-Siegelportal des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks haben sich verschiedene Anbieter und Fachverlage einen Namen gemacht. Besonders der Fachverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG aus Unterschleißheim bei München ist mit einer preiswerten, komfortablen und dabei rechtssicheren Feinstaubplakette und einem innovativen Beiprogramm, das neben Plakaten, Merkblättern und einer aufwändigen Aufbewahrungsbox aus einer leicht handhabbaren Software zum Bestimmen und Bedrucken der Plaketten besteht, bekannt geworden. Dabei setzt der Fachverlag Jüngling-gbb immer mehr auf individuelle und kundenfreundliche Lösungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. |
|
|
Sie können nun neben der preiswerten Plaketten-Version, die Sie mit der Software zum Bestimmen und Bedrucken von Feinstaubplaketten wertstellen, natürlich auch Ihr Siegel schon vor Lieferung direkt in die Plaketten eindrucken lassen. Mit einem werbewirksamen Rückseitenaufdruck können Sie jetzt zusätzlich die Feinstaubplakette individuell gestalten lassen. |
||
Vergleichen Sie und entscheiden selbst. Vertrauen Sie unserer Kompetenz, wir beraten Sie gern.
|
||
Testen Sie hier unser "Programm zum Bestimmen und Bedrucken von Feinstaubplaketten". Mit diesem Programm können Sie nicht nur die Schadstoffgruppe für das Fahrzeug bestimmen, Sie können auch das individuelle Fahrzeugkennzeichen und Ihr Siegel akkurat eindrucken. |
||
|
||
|
|
||

klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten
klicken Sie hier, um zum Bestellschein zu kommen