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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

von Gunnar KollinZuletzt verändert: 16.10.2009 10:30

Sicher Vorsorge treffen.




 
 
 

Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, im Falle von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Damit Sie sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen:

Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.

Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.
Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.

Vor dem Hintergrund der weiterhin herrschenden Unsicherheit zu den Themen "Patientenverfügung" und "Vorsorgevollmacht" hat der Fachverlag Jüngling-gbb ein „Vorsorgepaket“ mit den wichtigsten Formularen (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Notfallpass, Servicekarte "Wichtige Information für den Arzt") zu diesen Themen entwickelt, mit dem rechtssicher diese Erklärungen abgegeben werden können. Durch die nummerierten Blätter der Patientenverfügung werden möglichen Manipulationen vorgebeugt.

Die Verfügungen und Vollmachten in diesem „Vorsorgepaket“ sind jedes Jahr zu erneuern. Um die sich wiederholende Eingabe der notwendigen Daten zu erleichtern, kann das „Vorsorgepaket“ auch als Variante mit elektronischen Formularen mit Speicherfunktion bezogen werden.

       
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