Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Sicher Vorsorge treffen.
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Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, im Falle von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Damit Sie sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen:
In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern. |
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Vor dem Hintergrund der weiterhin herrschenden Unsicherheit zu den Themen "Patientenverfügung" und "Vorsorgevollmacht" hat der Fachverlag Jüngling-gbb ein „Vorsorgepaket“ mit den wichtigsten Formularen (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Notfallpass, Servicekarte "Wichtige Information für den Arzt") zu diesen Themen entwickelt, mit dem rechtssicher diese Erklärungen abgegeben werden können. Durch die nummerierten Blätter der Patientenverfügung werden möglichen Manipulationen vorgebeugt. |
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Hier können Sie bequem und zeitsparend Ihr „Vorsorgepaket“ bestellen: [BESTELLUNG] |
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