Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine wesentliche Stufe der E-Rechnungspflicht in Kraft. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind dann gesetzlich verpflichtet, Rechnungen im strukturierten elektronischen Format (wie XRechnung oder ZUGFeRD) auszustellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zur E-Rechnung dann für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig vom Umsatz.
Die Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Zulässige Formate sind unter anderem:
• XRechnung: Ein reines XML-Format
• ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das eine XML-Datei mit einem eingebetteten PDF kombiniert
Um Ihnen unsere Rechnungen elektronisch übermitteln zu können, benötigen wir von Ihnen als Behörde Ihre Leitweg ID oder insofern Sie nicht über eine Leitweg ID verfügen, eine E-Mail-Adresse zum Rechnungsempfang.
Bitte teilen Sie uns mit dem beiliegenden Formular Ihre Leitweg ID bzw. Ihre Rechnungs-Email-Adresse mit.
Eine Umstellung, beschränkt auf einzelne Referate oder einzelne Aufträge, kann nicht durchgeführt werden. Nach Umstellung ist ein zusätzlicher Rechnungsversand per Post nicht mehr möglich.